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AMV stellt Missbrauchsanfrage an das Kartellamt

Wie schon mehrfach angekündigt sind die AMV Mitgliedsverlage der Ansicht, dass die Handelsspannenvereinbarung zwischen Verlagsallianz und Grosso kleine und mittlere Verlage diskriminiert. Sowohl die Malusregel, als auch andere Teile des Abkommens bevorzugen insbesondere die Titel der Verlagsallianz. Darüber hinaus wurden hier Kostenfaktoren zu Lasten Dritter verhandelt, die zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit hatten Einfluss auf die Verhandlungen zu nehmen.

Der AMV hatte am 26. April 2018 noch versucht mit dem Grossovorstand zu verhandeln und Verbesserungen für kleine Titel zu vereinbaren, was aber durch den Grosso Vorstand abgelehnt wurde.

Da die Handelsspannenvereinbarung für kleine und mittlere Verlage teilweise existentielle Benachteiligungen beinhaltet und das Grosso zu Nachverhandlungen nicht bereit war, hat sich der AMV entschlossen eine Kartellamtsanfrage wegen diskriminierenden Verhaltens auf den Weg zu bringen. Die entsprechenden Unterlagen gingen am Freitag den 11. Mai 2018, per Kurierzustellung, an das Kartellamt. Der AMV bedauert, dass dieser Schritt notwendig wurde und überlässt es nun dem Kartellamt die Sachlage zu beurteilen.

Der Verlegerbrief

Nach mehrfachen vergeblichen Versuchen, mit dem Bundesverband Presse-Grosso einen konstruktiven Dialog über die neuen Regeln des Sortimentsmanagement zu führen, wendet sich der AMV am 16. Juni 2014 mit einem Verlegerbrief an seine Mitglieder und weitere, vom Sortimentsbeschluss betroffene Verlage.